Der Startpunkt für jede Arbeit an einem Fundort ist die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen wir die Leichenfundortreinigung und alles, was an einer Wohnung nach einem Todesfall zu tun ist: die betroffenen Flächen, das Material, in das etwas eingedrungen ist, und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Für die Tatortreinigung in Untergriesbach gilt dieselbe Reihenfolge.
Am deutlichsten zeigt sich das am Geruch. Nach dem Lüften ist er für eine Weile fort, und dann steht er wieder im Raum. Das liegt nicht an der Luft, sondern am Material: Rückstände wandern in Fugen, unter den Bodenbelag, in Holz und in den Estrich, und dort bleibt die Quelle sitzen. Ein Wischtuch erreicht diese Schicht nicht, es verteilt eher, was oben aufliegt. Dauerhaft verschwindet der Geruch erst, wenn das kontaminierte Material entfernt ist. Damit ist mit der Reinigung auch seine Ursache erledigt.
Vom Zustand der Räume, und deshalb sieht sich das vorher jemand an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Nach dem Einsatz erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Der Augenschein trägt dabei nicht weit. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, denn sichtbare Sauberkeit sagt über eine Kontamination nichts aus. Entscheidend ist, wie tief etwas ins Material gezogen ist, und das zeigt sich erst, wenn Belag und Fugen geöffnet werden. Diese Einschätzung gehört deshalb in die Besichtigung.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden herausgesucht, gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie über die Räume wissen und ob die Freigabe erteilt ist. Den Umfang klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
