Nach einem Leichenfund muss eine Wohnung fachlich gereinigt werden, bevor sie wieder genutzt oder aufgelöst werden kann. Wir übernehmen diese Arbeit in Untereisesheim: die Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil unter der Oberfläche bleibt, was man nicht sieht. Rückstände sinken in Teppich, Fugen, Holz und Estrich. Oben lässt sich etwas wegwischen. Unten bleibt es liegen. Ein Boden kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt Rückstände zudem weiter in die Fläche, statt sie herauszuholen. Wir gehen deshalb an das Material selbst: betroffene Beläge werden entfernt und fachgerecht entsorgt, die Flächen darunter desinfiziert.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich jemand die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Nach dem Einsatz erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ja. Geruch entsteht nicht in der Luft, sondern an einer Quelle im Material. Solange diese Quelle im Boden oder in der Wand sitzt, kommt der Geruch zurück. Ist sie entfernt, bleibt er weg. Mit der Reinigung fällt also auch die Ursache.
Papiere, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Auch bei einer Wohnungsauflösung entscheiden Sie, was bleibt und was geht.
Für ein erstes Bild genügt am Telefon eine kurze Schilderung: welche Räume betroffen sind und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
