Nach einem Leichenfund ist der Fundort zunächst Sache der Polizei. Gereinigt wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Ab da übernehmen wir die Arbeit in Umkirch: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch auch die Wohnungsauflösung.
Weil dabei nur das Sichtbare verschwindet. Rückstände ziehen in Fugen, in Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Was dort sitzt, erreicht kein Reinigungsmittel von oben. Ein feuchter Lappen verteilt die Reste zusätzlich über die Fläche. Ein Raum sieht danach sauber aus, und über den biologischen Zustand sagt das nichts. Auch der Geruch hat seine Ursache im Material. Er hört auf, sobald diese Quelle heraus ist. Wir entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Die Rechnung ist aufgeschlüsselt, dazu kommt eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das steht erst nach der Besichtigung fest. Der Aufwand ist von Wohnung zu Wohnung verschieden. Wenn wir die Räume gesehen haben, sagen wir Ihnen, was zu tun ist.
Am Anblick lässt sich das nicht ablesen. Eine Fläche kann sauber wirken, während unter dem Belag noch etwas sitzt. Bei der Besichtigung schauen wir, was betroffen ist und was unberührt bleiben kann. Werden Räume dabei aufgelöst, sichern wir Papiere, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten.
Für ein erstes Bild genügt eine kurze Schilderung am Telefon: was passiert ist und um welche Räume es geht. Alles Weitere klärt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
