Nach einem Leichenfund entscheidet der Zustand von Bodenbelag, Fugen und Estrich darüber, was in einer Wohnung tatsächlich zu tun ist, nicht der erste optische Eindruck. Wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall: reinigen, kontaminiertes Material entfernen, die betroffenen Flächen desinfizieren, und wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume in Übersee freigegeben haben.
Weil der Geruch nach jedem Lüften zurückkehrt. Das ist kein Rest in der Luft, sondern ein Hinweis darauf, dass die Quelle im Material sitzt: im Bodenbelag, unter Sockelleisten, in Holz, in Fugen und im Estrich darunter. Eine gewischte Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, denn was man sieht, sagt über den Zustand einer Schicht nichts aus. Oberflächliches Wischen trägt Rückstände zudem in Bereiche, die vorher unberührt waren. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung bedeuten deshalb: das belastete Material heraus, den Rest desinfizieren.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den sieht sich jemand von uns vorher kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist. Erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
Das beantwortet Ihre Versicherung anhand der Unterlagen, die ihr vorliegen. Von uns bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, beides in einer Form, die Sie dort einreichen können.
Ja, sobald die Quelle entfernt ist. Der Geruch hängt nicht am Raum, sondern an dem, was sich in das Material gezogen hat. Ist dieser Teil heraus und die Fläche desinfiziert, fehlt dem Geruch die Grundlage, und er kommt nicht wieder.
Beim Termin vor Ort wird auch besprochen, wie mit dem Hausrat umgegangen wird. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht, klärt sich im selben Gespräch.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
