Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung ist zu Beginn manchmal offen, wer die Reinigung überhaupt in Auftrag gibt. Bei uns melden sich Angehörige ebenso wie Vermieter. Wir übernehmen in Uder die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber wirken und trotzdem belastet sein, weil Rückstände in Fugen, in Holz, unter den Bodenbelag und bis in den Estrich gezogen sind. Was oben abgewischt wird, verteilt sich dabei eher, als dass es aus dem Material herauskommt. Auch ein Geruch, der nach dem Putzen bleibt, hat seine Ursache nicht an der Oberfläche, sondern tiefer im Aufbau. Wir nehmen kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Ist die Quelle weg, verschwindet der Geruch dauerhaft mit ihr.
Der Aufwand hängt vom Zustand der Räume ab, deshalb entsteht eine Zahl erst nach dem Blick vor Ort. Die Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Das entscheidet der Einzelfall und wird bei der Besichtigung besprochen. Wie stark die Kontamination ist und wie viel Fläche betroffen ist, macht den Unterschied; eine allgemeine Angabe wäre geraten. Steht auch eine Wohnungsauflösung an, klären wir vorher, was bleibt: entsorgt wird nichts ohne Ihre Freigabe.
Unsere Fahrzeuge sind neutral und tragen keine Firmenbeschriftung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Das gilt bei einer Tatortreinigung wie bei jedem anderen Einsatz.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: was geschehen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
