Eine Wohnung räumen und eine Wohnung reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten. Nach einem Todesfall wird beides gebraucht, und der Unterschied ist wichtig: eine leere Wohnung ist nicht automatisch eine saubere. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung in Twistetal, die Reinigung der Wohnung nach einem Todesfall und danach, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche. Sie ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Ein Tuch erreicht davon nur die oberste Schicht. Alles darunter bleibt, und was am Tuch hängt, wird über die Fläche verteilt. Aus einer kleinen betroffenen Stelle wird so eine größere. Deshalb wird bei einem Tatort oder einem Leichenfundort das belastete Material entfernt und fachgerecht entsorgt, danach werden die Flächen desinfiziert. Auch der Geruch endet erst dann. Er sitzt in der Quelle im Material, nicht in der Luft.
Der Preis richtet sich nach dem Zustand der Räume. Vorher sieht sich jemand von uns die Wohnung an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt ein Angebot vor, in dem der Umfang der Arbeit steht. Erst wenn Sie zustimmen, fangen wir an.
Am Anblick lässt sich das nicht ablesen. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil der Zustand des Materials unter der Oberfläche liegt. Bei der Besichtigung schauen wir, wie weit etwas eingedrungen ist, und sagen Ihnen, was gemacht werden muss und was nicht.
Ist die Polizei im Haus, warten wir die Freigabe ab. Vor ihr wird nicht gearbeitet. Danach kommt die Besichtigung. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, am Haus ist also nicht zu erkennen, wer da ist. Wenn Sie Begegnungen im Treppenhaus vermeiden wollen, legen wir die Arbeitszeiten entsprechend. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Was in Ihrem Fall nötig ist, klärt das Gespräch und die Besichtigung. Beides legt Sie zu nichts fest.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
