Viele Angehörige fragen als Erstes, ob die Nachbarn etwas mitbekommen. Wir arbeiten ruhig und ohne Ankündigung im Haus, und das gilt für die Leichenfundortreinigung genauso wie für die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung. Diese Seite zeigt, in welcher Reihenfolge so ein Einsatz in Twist abläuft.
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So geht es weiter
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt bei uns nichts. Bis dahin bleibt für Sie nichts zu organisieren.
- Die Räume unberührt lassen. Ein Haushaltsreiniger löst Fett und Staub von einer Oberfläche. Seine Wirkung endet dort, wo Rückstände schon in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich gezogen sind. Ein gewischter Boden sieht danach sauber aus und sagt trotzdem nichts über den biologischen Zustand der Fläche. Feuchtes Wischen verteilt die Rückstände zusätzlich, statt sie herauszuholen. Der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt, und er hört auf, sobald dieses Material heraus ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Sie schildern, was geschehen ist, welche Räume betroffen sind und ob eine Freigabe vorliegt. Wer nicht alles weiß, sagt das, was er weiß. Den Rest sehen wir uns selbst an.
- Wir sehen uns die Räume an. Wir kommen zum Einsatzort, gehen durch die Wohnung und schätzen den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet Sie nichts.
- Angebot. Danach steht schriftlich fest, welche Arbeiten wir ausführen. Erst nach Ihrer Zustimmung fangen wir an. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material tragen wir aus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung, oder wir übernehmen die gesamte Wohnung bis zur Räumung.
Ob Ihr Fall in dieses Feld gehört, lässt sich in einem Telefonat einordnen, bevor überhaupt jemand die Wohnung betritt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.