Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und dem ersten Handgriff in der Wohnung liegt eine Kette von Stationen, die mit Reinigung nichts zu tun hat: Behörden, Bestatter, und die Frage, wer den Auftrag erteilt und Zugang zur Wohnung ermöglicht. Erst danach kommen wir. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall, und wenn der Hausrat heraus soll, die Wohnungsauflösung.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Fundort arbeiten, betritt ihn niemand von uns. Wir fangen an, wenn die Räume freigegeben sind. Bis dahin bleibt für Sie nichts zu erledigen.
- Nichts selbst putzen. Ein Haushaltsreiniger und ein Tuch nehmen weg, was auf einer Oberfläche liegt. Dort endet ihre Wirkung. Rückstände sitzen tiefer, in Fugen, unter dem Bodenbelag, im Holz, im Estrich. Ein Raum kann sauber aussehen und biologisch belastet bleiben, und Wischen verteilt dabei mehr, als es löst. Auch der Geruch hängt nicht an der Oberfläche: Er sitzt in der Quelle im Material und verschwindet dauerhaft, wenn diese entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon reicht, was Sie wissen: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist, ob Behörden beteiligt sind und ob der Hausrat bleiben oder komplett heraus soll. Alles Weitere klären wir vor Ort.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns sieht sich die Räume an, bevor über Umfang und Aufwand gesprochen wird. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Sie erhalten den Leistungsumfang schriftlich, und wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben. Was es kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Was dann geschieht. Belastetes Material tragen wir heraus und entsorgen es fachgerecht, betroffene Flächen desinfizieren wir. Bei einer Auflösung räumen wir den gesamten Hausrat; Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken legen wir beiseite und übergeben sie den Berechtigten. Am Ende bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob Ihr Fall eine Reinigung, eine Räumung oder beides braucht, muss vorher niemand entscheiden. Das ordnet sich im Gespräch und bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.