Bevor gereinigt wird, muss der Fundort von Polizei oder Staatsanwaltschaft freigegeben sein. Ist das erledigt, folgt die praktische Frage: Wer erteilt den Auftrag, und wer kann die Wohnung öffnen? Diese Absprache treffen wir mit Angehörigen oder Eigentümern, und daraus ergibt sich der Umfang: Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung in Triftern.
Haushaltsmittel sind für Staub, Fett und Flecken auf Oberflächen gemacht, und dort endet ihre Wirkung. Was nach einem Todesfall zurückbleibt, sitzt nicht oben auf, sondern zieht in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich ein. Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem biologisch belastet sein, weil das Auge über den Zustand des Materials nichts verrät. Wischen verteilt solche Rückstände zusätzlich, statt sie herauszuholen. In der Tatortreinigung und der Leichenfundortreinigung wird belastetes Material deshalb entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb wird zuerst geschaut und nicht geschätzt. Die Besichtigung ist kostenlos. Anschließend liegt ein Angebot vor, das den Umfang festhält, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Bei einer Wohnungsauflösung fällt zusätzlich ins Gewicht, wie viel Hausrat zu räumen ist.
Der Geruch hat eine Quelle, und die sitzt im Material selbst. Ist das belastete Material heraus, fehlt dem Geruch der Ursprung, und er bleibt dauerhaft fort. Mit der Reinigung erledigt sich diese Sorge also mit.
Das entscheidet der Versicherer. Von uns erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, die Sie dort einreichen können.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung, was vorgefallen ist und ob die Räume freigegeben sind. Der Rest klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
