Was eine Reinigung kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume: wie groß die betroffene Fläche ist, welche Materialien belastet sind, wie viel Hausrat noch steht. Eine Summe am Telefon, ohne die Wohnung gesehen zu haben, wäre geraten. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Trebbin nacheinander ablaufen.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Was nacheinander passiert
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft an dem Ort arbeiten, wird nichts angefasst. Erst nach der Freigabe darf gereinigt werden.
- Nichts selbst putzen. Ein Bodenbelag ist keine Sperrschicht. Was auf Teppich oder Laminat gelangt, wandert durch Nähte und Fugen in die Schicht darunter und von dort in den Estrich. Oben lässt sich die Fläche blank wischen, unten bleibt das Material belastet. Wie sauber etwas aussieht, sagt also nichts über seinen biologischen Zustand. Wischen trägt die Rückstände zusätzlich in Ritzen und Randfugen hinein. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, sondern sitzt in der Quelle im Material, und er endet dauerhaft erst, wenn diese Quelle heraus ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft, was Sie sehen: um welchen Raum es geht, welcher Boden verlegt ist, ob die Wohnung noch voll eingerichtet ist und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Beschriftung, im Haus lässt sich nicht ablesen, wer da war.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung geht nichts weg, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Ob Tatortreinigung oder die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall: Am Anfang steht ein Gespräch, in dem Sie schildern, was vorgefallen ist. Alles Weitere ergibt sich daraus.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.