Nach einem Todesfall in einer Wohnung gibt es Stellen, die Angehörige besser unberührt lassen: den Bereich, in dem der Verstorbene gefunden wurde, den Bodenbelag darunter, die Möbel ringsherum. Diese Seite beschreibt der Reihe nach, was danach passiert, von der Leichenfundortreinigung über die Wohnung nach einem Todesfall bis zur Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Töging a.Inn kommen wir, sobald er freigegeben ist.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Warten auf die Freigabe. Solange die Polizei die Räume noch braucht, entscheidet sie, wann sie wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt niemand mit der Arbeit, wir auch nicht.
- Nichts selbst putzen. Wie weit die Rückstände reichen, lässt sich mit dem Auge nicht feststellen. Eine Fläche kann sauber wirken, während in Fugen, Holz oder Estrich noch etwas sitzt. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie zu entfernen, und ein Geruch hält sich so lange, wie die Quelle im Material steckt. Wie viel tatsächlich heraus muss, zeigt erst die Besichtigung. Deshalb hilft Putzzeug an dieser Stelle nicht weiter.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügen die Grundlinien: welcher Raum betroffen ist, ob die Polizei beteiligt war und ob die Wohnung anschließend geräumt werden soll. Wer vieles selbst nicht weiß, kann das offen sagen.
- Besichtigung. Wir sehen uns die Räume an und beurteilen, was betroffen ist. Das kostet nichts. Wer Begegnungen im Treppenhaus vermeiden möchte, kann Zeiten nennen; die Termine richten sich danach.
- Der Umfang wird festgehalten. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Was es kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Zustimmen oder ablehnen bleibt Ihre Entscheidung, gearbeitet wird erst danach.
- Die Durchführung. Wir lösen kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung eines einzelnen Raums, oder wir übernehmen die Wohnung vollständig und lösen den Haushalt auf.
Wer unsicher ist, ob sein Fall überhaupt in dieses Feld gehört, klärt das im Vorgespräch. Die Einschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.