Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und der ersten Reinigung liegen Formalitäten, über die nicht die Angehörigen entscheiden. Erst danach beginnt unsere Arbeit: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Tittmoning. Diese Seite beschreibt, in welcher Folge das abläuft.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, bestimmen sie über den Zugang. Gearbeitet wird erst, wenn sie ihn freigegeben haben. Das gilt für eine Tatortreinigung genauso wie für einen Fundort ohne Fremdverschulden.
- Die Räume unberührt lassen. Eine Fläche kann sauber aussehen und es trotzdem nicht sein. Das Auge beurteilt nur die Oberfläche, Rückstände sitzen aber in Fugen, unter Bodenbelägen, im Holz und im Estrich. Wer mit Tuch und Reiniger darüber geht, verteilt sie in der Fläche, anstatt sie herauszuholen. Am Geruch zeigt sich dasselbe: Er endet, wenn die Quelle im Material entfernt ist, nicht wenn die Oberfläche wieder glänzt. Deshalb bringt eigenes Wischen niemanden weiter.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist, um welche Art von Räumen es geht, wer den Auftrag erteilen darf und ob eine Freigabe schon vorliegt. Mehr Angaben braucht es für den Anfang nicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und beurteilt den Zustand. Diese Besichtigung ist kostenlos, und danach lässt sich der Aufwand benennen.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang wird vorab schriftlich festgehalten. Ohne die Zustimmung des Auftraggebers beginnt keine Arbeit, und es entstehen keine Kosten.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt die Räumung des gesamten Hausrats hinzu, mit Sichtung dessen, was bleiben soll. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Welcher dieser Schritte in Ihrem Fall bereits erledigt ist, klärt sich im ersten Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.