Ob in einer Wohnung nach einem Leichenfund gereinigt oder geräumt werden muss, entscheidet sich nicht an der Oberfläche, sondern in den Schichten darunter. Wir übernehmen in Tittling die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, kümmern uns um Wohnungen nach einem Todesfall und führen Wohnungsauflösungen durch. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen desinfiziert. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Nein, denn der entscheidende Teil der Arbeit liegt unter dem Belag. Was in den Boden gezogen ist, wandert weiter nach unten: durch Nähte im Teppich, durch Fugen zwischen Dielen, durch die Stoßkanten von Laminat, dann in Kleber und Dämmschicht und schließlich in den Estrich, der es aufnimmt wie ein Schwamm. Was oben mit Reiniger bearbeitet wird, sieht danach sauber aus, doch das Auge beurteilt Optik und nicht den biologischen Zustand einer Fläche. Wischen verteilt Rückstände in die Breite, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hängt an dieser Tiefe: Er endet dauerhaft, wenn die Quelle im Material selbst herausgenommen ist.
Er richtet sich nach dem Zustand der Räume und dem Umfang der Arbeit; beides beurteilt man erst vor Ort. Die Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, aus dem der Umfang hervorgeht, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom Einzelfall ab, weil kein Fundort dem anderen gleicht. Bei der Besichtigung wird besprochen, wie der Ablauf für Ihre Räume aussieht.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft; anwesend sein muss dabei niemand. Bei einer Wohnungsauflösung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung, was geschehen ist und um welche Räume es geht. Alles Weitere klärt sich beim Termin vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
