Angehörige und Vermieter rufen aus demselben Anlass an, fragen aber Verschiedenes. Die einen wollen wissen, was mit den Sachen des Verstorbenen geschieht. Die anderen, wie die Räume wieder in einen normalen Zustand kommen. In Thum übernehmen wir die Wohnung nach einem Todesfall. Dazu zählen die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung und auf Wunsch die vollständige Wohnungsauflösung.
Sauber aussehen und sauber sein ist hier nicht dasselbe. Am deutlichsten zeigt das der Geruch. Nach dem Lüften ist er für kurze Zeit fort und steht danach wieder im Raum. Das sagt etwas über den Zustand des Materials: Die Ursache liegt nicht in der Luft, sondern im Boden, im Holz, in Fugen und im Estrich. Wer oberflächlich wischt, verteilt Rückstände, statt sie herauszuholen. Erst wenn die betroffenen Stellen aus dem Material entfernt sind, bleibt auch der Geruch weg. Danach werden die Flächen desinfiziert, das Material wird fachgerecht entsorgt.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht ein Preis nicht vorab fest. Wir sehen uns die Wohnung vorher an, das kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Zum Schluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das entscheidet der Einzelfall. Wie viel Material betroffen ist, zeigt sich erst vor Ort. Bei der Besichtigung besprechen wir mit Ihnen, was für diese Wohnung gilt.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir deren Freigabe ab. Vorher wird in den Räumen nicht gearbeitet. Danach kommt die Besichtigung. Papiere, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke, die dabei oder später auftauchen, werden gesichert und den Berechtigten übergeben.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie wissen: um welche Wohnung es geht und ob die Polizei bereits dort war. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
