Was in einen Bodenbelag eingezogen ist, bleibt im Material, bis es herausgeholt wird. Von oben erreicht es kein Reiniger und kein Hausmittel. Diese Seite erklärt den Ablauf: Er ist derselbe, ob eine Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung ansteht, eine Wohnung nach einem Todesfall übernommen wird oder eine Wohnungsauflösung in Tessin bevorsteht.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, beginnt keine Arbeit. Erst nach der Freigabe betreten wir die Räume.
- Die Räume unberührt lassen. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Eine Fläche kann sauber aussehen und im Material weiterhin belastet sein, denn die Optik sagt nichts über den biologischen Zustand. Wer mit Eimer und Tuch darüber geht, verteilt die Rückstände in die Breite, statt sie aus der Tiefe zu holen. Auch der Geruch sitzt in der Quelle: Ist das betroffene Material heraus, bleibt er dauerhaft weg.
- Der Anruf. Hilfreich ist, was Sie sehen: welche Räume betroffen sind, ob die Polizei beteiligt war und ob nur gereinigt oder die Wohnung vollständig geleert werden soll. Vorbereiten müssen Sie dafür nichts.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Was der Aufwand ausmacht, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird zusätzlich der gesamte Hausrat geräumt, Raum für Raum, bis die Wohnung leer ist. Entsorgt wird dabei nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Welcher der drei Wege der richtige ist, lässt sich im Gespräch klären, bevor irgendetwas beginnt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.