Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und dem ersten Handgriff in der Wohnung liegen mehrere Stationen, über die nicht die Angehörigen entscheiden. Zuerst klären Polizei und Staatsanwaltschaft die Umstände, danach ist der Raum wieder zugänglich. Was dann folgt, beschreibt diese Seite: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn das gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Die behördliche Freigabe. Solange ermittelt wird, bestimmt die Behörde, wer die Räume betritt. Wir beginnen erst, wenn der Ort offiziell freigegeben ist. Bis dahin ist für Angehörige nichts zu veranlassen.
- Nicht selbst reinigen. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich eingezogen sind, wohin kein Blick reicht. Wer oberflächlich wischt, verteilt sie, statt sie herauszuholen. Aus demselben Grund hilft es nicht, Geruch zu überdecken: er endet, sobald die Quelle im Material entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon trägt, was bekannt ist. Um welche Räume geht es, sind sie freigegeben, wer entscheidet über die Wohnung. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume in Tespe an und beurteilt den Aufwand. Diese Besichtigung kostet nichts und bindet Sie an nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor gearbeitet wird. Ohne Ihre Zustimmung beginnt nichts, und entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung wird vollständig aufgelöst.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem der Zustand der Räume und die Zuständigkeiten geklärt werden. Danach ist absehbar, welcher Umfang nötig ist und in welcher Reihenfolge er abgearbeitet wird.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.