Nach einem Todesfall in einer Wohnung bleibt Arbeit zurück, die niemand allein machen sollte. Wir reinigen die Räume, entfernen belastetes Material, desinfizieren die betroffenen Flächen und entsorgen alles fachgerecht. Dazu gehört die Tatortreinigung, die Leichenfundortreinigung und, wenn gewünscht, die vollständige Wohnungsauflösung. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Der Geruch ist der beste Hinweis darauf, was in einem Raum noch vorhanden ist. Man lüftet, für eine Stunde wirkt es besser, dann ist er wieder da. Das liegt daran, dass er nicht in der Luft sitzt, sondern in der Quelle. Rückstände wandern in Teppich, Fugen, Dielen und bis in den Estrich. Solange sie dort bleiben, gibt das Material den Geruch immer neu ab. Eine gewischte Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, denn das Auge sieht nur die Oberfläche. Wischen bewegt solche Rückstände zudem eher weiter, als dass es sie herausholt. Wir gehen deshalb an die Quelle im Material. Ist sie weg, ist auch der Geruch weg und kommt nicht zurück.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Wir sehen uns die Wohnung vorher an, kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das klärt jeder mit seiner Versicherung selbst. Von uns bekommen Sie eine nach Posten aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie dort einreichen können. Ob und was erstattet wird, entscheiden wir nicht.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie viel Material betroffen ist, zeigt sich erst bei der Besichtigung, und dort sprechen wir auch über den Ablauf.
Beim Räumen werden Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken beiseitegelegt und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was passiert ist, um welche Räume es geht und wer den Auftrag erteilt und uns Zugang verschaffen kann.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
