Stirbt jemand in einer Mietwohnung, steht am Anfang eine ganz praktische Frage: Wer erteilt den Auftrag, und wer verschafft uns Zugang? Solange das offen ist, rührt niemand etwas an. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf, auch in Tapfheim.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume unberührt, bis sie freigegeben sind. Danach beginnen wir.
- Warum die Oberfläche täuscht. Eimer, Lappen und ein Reiniger aus dem Supermarkt leisten viel: Sie holen Schmutz von glatten, dichten Oberflächen. Dort hört die Wirkung auf. Nach einem Todesfall ziehen Rückstände in Fugen, Holz, Bodenbeläge und Estrich, und dorthin kommt kein Haushaltsmittel. Eine Stelle kann sauber aussehen und trotzdem biologisch belastet sein; feucht gewischt wird sie eher verteilt als entfernt. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie heraus, ist er weg.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist alles, was Sie ohnehin wissen: um welche Art Fundort es geht, wie groß die Wohnung ist, welche Räume betroffen sind und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll.
- Wir sehen uns die Räume an. Wir kommen vorbei und schätzen den Aufwand vor Ort ein. Die Besichtigung kostet nichts. Unsere Fahrzeuge tragen dabei keinen Firmennamen.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird und was nicht. Erst wenn Sie zustimmen, fangen wir an.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bleibt es bei der Tatortreinigung, endet der Einsatz hier. Steht eine Wohnungsauflösung an, räumen wir den Hausrat; Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Weg kommt nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Wer den Auftrag am Ende unterschreibt, klärt sich manchmal erst nach einigen Tagen. Das Gespräch und der Blick in die Wohnung sind davon unabhängig.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.