Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume nicht freigegeben haben, wird dort nicht gearbeitet. Mit der Freigabe beginnt unser Teil: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall, wenn nötig auch die Wohnungsauflösung. Wir kommen zum Einsatzort in Syrgenstein.
Nein, weil das Auge hier nichts messen kann. Sichtbar ist die Oberfläche, entschieden wird die Sache aber im Material darunter. Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich, also genau dorthin, wohin kein Blick reicht. Eine Fläche kann trocken und sauber wirken und biologisch trotzdem belastet sein. Wischen von oben löst dabei nichts auf, es verteilt die Kontamination breiter, als sie vorher lag. Wir setzen deshalb am Material an: kontaminierte Bestandteile werden herausgenommen und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfiziert.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang dessen, was ersetzt oder entfernt werden muss. Deshalb sieht sich jemand von uns die Wohnung zuerst an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, und erst wenn Sie zustimmen, fangen wir an. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Sie gehen nicht im Zuge der Räumung verloren, auch dann nicht, wenn die Wohnung vollständig aufgelöst wird.
Er bleibt nicht, wenn die Quelle verschwindet. Der Geruch entsteht aus Rückständen, die im Material sitzen, nicht aus der Luft im Raum. Sind diese Bestandteile entfernt, ist damit auch die Ursache weg, und zwar dauerhaft.
Für den Anfang genügt eine knappe Schilderung, um welche Art von Räumen es geht und was die Behörden bereits freigegeben haben. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
