Wie viel das Haus mitbekommt, ist eine Frage, die Angehörige früh stellen. Ein solcher Einsatz ist von außen eine ruhige, geordnete Sache, und abgestimmt wird er mit der Person, die den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Wir übernehmen in Striegistal die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt der Beginn weder bei Ihnen noch bei uns. Gearbeitet werden darf, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
- Die Räume unberührt lassen. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber wirken und dennoch belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Dielen, Bodenbelag und Estrich hineingezogen sind, also dorthin, wo niemand sie sieht. Wischen holt sie von dort nicht heraus, es trägt sie auf größere Flächen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg.
- Das Vorgespräch. Hilfreich sind Angaben zur Art und Größe der Räume, zum Zustand und dazu, ob eine Freigabe vorliegt. Geklärt wird dort auch, wer den Auftrag erteilt und wer einen Schlüssel hat.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Ohne diesen Blick lässt sich der Aufwand nicht seriös beurteilen, denn er richtet sich nach dem Zustand der Wohnung.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor irgendetwas beginnt. Wir fangen an, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, wofür die Freigabe fehlt.
Was in Ihrem Fall ansteht, ordnet sich im Vorgespräch und bei der Besichtigung. Eine Entscheidung ist erst fällig, wenn das Angebot vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.