In einer Wohnung stehen Dinge, die zu einem Menschen gehört haben. Was davon bleibt und was aus der Wohnung geht, bestimmen Sie, bevor wir mit der Arbeit anfangen. Wir übernehmen Wohnungsauflösungen, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Tatortreinigung im Raum Storkow.
Ein Putzen von Hand macht die betroffene Zone größer statt kleiner. Rückstände liegen nicht nur oben auf. Sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Wer mit Wasser und Tuch darüber geht, trägt sie auf Flächen, die vorher frei waren. Dazu kommt: Ob eine Fläche biologisch belastet ist, sieht man ihr nicht an. Sauber aussehen und sauber sein sind zwei verschiedene Dinge. Auch der Geruch hängt daran. Er sitzt in der Quelle im Material. Ist die Quelle heraus, ist er weg. Bei einer Leichenfundortreinigung bauen wir belastetes Material aus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben. Auch bei einer Wohnungsauflösung steht vorher fest, was geräumt wird und was nicht. Nach dem Einsatz bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wir arbeiten, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Wenn Sie es wünschen, legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Auch das lässt sich nur am Objekt beantworten. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist und wann die Räume wieder frei sind.
Für den Anfang reicht ein Telefonat. Was Sie dort schildern, genügt, um den Termin für die Besichtigung zu vereinbaren.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
