Was die Reinigung nach einem Todesfall kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Entscheidend ist, wie viel Material betroffen ist, wie groß die Fläche ist und wie viel Hausrat in der Wohnung steht. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Stolpen. Wir beginnen, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Von Hand wird die betroffene Zone eher größer statt kleiner. Rückstände liegen nicht nur oben auf, sie sind ins Material gezogen: in Fugen, in den Bodenbelag, ins Holz, in den Estrich. Ein Tuch nimmt an der Oberfläche etwas ab und trägt den Rest weiter, auf Nachbarflächen und in Ritzen, die vorher nicht betroffen waren. Danach sieht der Raum sauber aus. Über den Zustand des Materials sagt das nichts. Wir entfernen belastetes Material und desinfizieren die Flächen.
Zuerst sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Dort zeigt sich, welche Flächen betroffen sind und wie viel geräumt werden muss. Bei einer Wohnungsauflösung tragen wir den Hausrat aus der Wohnung und entsorgen ihn fachgerecht. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Den Ablauf stimmen wir mit der Person ab, die den Auftrag erteilt und uns Zugang gibt.
Ja. Der Geruch hat eine Quelle, und die sitzt im Material. Ist das belastete Material heraus und sind die Flächen desinfiziert, ist der Geruch mit der Ursache verschwunden. Das gehört zur Reinigung.
Unsere Fahrzeuge sind neutral, ohne Firmennamen und ohne Hinweis auf den Anlass. Am Telefon reicht, was Sie über die Lage wissen: was passiert ist, wo die Wohnung liegt und wer den Auftrag erteilt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
