Bevor in einer Wohnung gearbeitet werden kann, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob die Räume von den Behörden freigegeben sind und wer den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft. Danach ist der Rest planbar. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, ist er ihre Sache. Erst wenn die Freigabe erteilt ist, dürfen wir die Räume betreten.
- Nicht selbst reinigen. Rückstände bleiben nicht dort, wo sie zu sehen sind. Sie sitzen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich, also unter der Oberfläche. Wer mit Tuch und Eimer darüber geht, löst sie an und trägt sie weiter: auf angrenzende Flächen, an Sockelleisten, in Übergänge zu Nachbarräumen. Aus einer begrenzten Zone wird so eine größere. Dass eine Fläche danach sauber aussieht, sagt über ihren biologischen Zustand nichts. Und der Geruch bleibt, weil seine Ursache im Material steckt. Sie verschwindet mit dem Material, das wir herausnehmen, und damit verschwindet auch der Geruch dauerhaft.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch reicht das Wesentliche: um welche Art von Ereignis es geht, welche Räume betroffen sind, ob eine behördliche Freigabe vorliegt und wer uns hineinlässt.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten schriftlich, welche Arbeiten wir vorsehen und was sie kosten. Begonnen wird erst, wenn Sie zustimmen.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke legen wir beiseite und geben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, wofür uns keine Freigabe vorliegt.
Wer in Stockstadt am Rhein vor dieser Lage steht, kann den Fall zuerst am Telefon schildern. Alles Weitere ergibt sich aus dem, was bei der Besichtigung zu sehen ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.