Ob Räume nach einem Leichenfund wieder genutzt werden können, entscheidet sich daran, ob wirklich alles aus dem Material heraus ist, was sich hineingezogen hat. Bis dahin gibt es einen geordneten Weg, und der beginnt nicht mit einem Eimer. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung in Steinhöring, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt dort niemand zu arbeiten, wir ebenso wenig.
- Warum Wischen nicht hilft. Wie weit etwas gegangen ist, sieht man einer Fläche nicht an. Rückstände sinken in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und Estrich, während die Oberfläche darüber sauber aussieht. Wer sie abwischt, verteilt sie, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle im Material weg ist. Das tatsächliche Ausmaß lässt sich deshalb erst beurteilen, wenn jemand die Räume geöffnet und geprüft hat.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist alles, was Sie über die Wohnung sagen können: Größe, betroffene Räume, ob Behörden beteiligt waren und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an, das kostet nichts. Dabei zeigt sich, welche Beläge heraus müssen und welchen Umfang eine Wohnungsauflösung hat.
- Das schriftliche Angebot. Sie erhalten den Leistungsumfang schriftlich, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage dafür ist die Biostoffverordnung. Wird die Wohnung aufgelöst, räumen wir den Hausrat; Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Zum Schluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob Reinigung, Räumung oder beides ansteht, muss niemand vorab wissen. Das ordnet sich im Gespräch und wird bei der Besichtigung konkret.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.