Nach einem Leichenfund beginnt die Reinigung, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Wir übernehmen dann die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Wir fahren dafür nach Steinhöfel, sehen uns die Räume an und sagen Ihnen, was gemacht werden muss.
Weil das Auge hier kein Maßstab ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem belastet sein. Rückstände ziehen in Fugen, in Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Was dort sitzt, erreicht kein Tuch und kein Reiniger aus dem Regal. Wischen verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie beseitigt. Das gilt auch für den Geruch. Er hat eine Quelle im Material. Ist diese Quelle heraus, ist der Geruch dauerhaft weg. Wir entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns alles zuerst an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Nach der Reinigung erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation. Beides können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke suchen wir heraus und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt. Was bleibt und was geht, entscheiden also nicht wir.
Das ist von Fall zu Fall verschieden. Wir nennen dazu vorab keine Stunden und keine Tage, weil es vom Zustand der Räume abhängt. Bei der Besichtigung lässt sich das klären, zusammen mit dem Umfang der Arbeit.
Ein Telefonat genügt, um zu schildern, was vorgefallen ist und wie die Räume aussehen. Alles Weitere besprechen wir vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
