Nach einem Leichenfund sitzt die Belastung nicht auf der Oberfläche, sondern im Material darunter. Eine gewöhnliche Reinigung kommt dort nicht hin. Wir übernehmen in Stavenhagen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Der Weg dorthin ist geordnet.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume nicht freigegeben haben, beginnt keine Arbeit. Bis dahin bleibt die Wohnung verschlossen.
- Nichts selbst putzen. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Das Material zieht Flüssigkeit ein und gibt sie nicht von allein wieder her. Eine Fläche sieht deshalb sauber aus, ohne es zu sein; der Anblick sagt über den biologischen Zustand nichts. Wischen verteilt Rückstände über den Boden, statt sie herauszuholen. Der Geruch hat dieselbe Ursache: Er hält sich, solange die Quelle im Material bleibt, und verschwindet dauerhaft, sobald sie entfernt ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Welcher Raum betroffen ist, welche Böden dort liegen, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Für den Anfang genügt das.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht vorher schriftlich fest, mit dem Preis. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat Raum für Raum geräumt und abtransportiert. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Was in Ihrem Fall ansteht, lässt sich in einem kurzen Telefonat einordnen. Alles Weitere klärt sich beim Termin in der Wohnung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.