Wer im Haus wohnt, muss nicht erfahren, was in einer Wohnung passiert ist. Unsere Arbeit läuft ohne Aufsehen ab. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, wir reinigen eine Wohnung nach einem Todesfall, und wir lösen Wohnungen auf. Wer den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft, ist die einzige Person, mit der wir sprechen müssen.
Das Problem liegt unter der Oberfläche. Rückstände bleiben nicht auf dem Boden liegen. Sie ziehen in Teppich, Fugen, Holz und in den Estrich darunter. Wird nur oben gewischt, sieht der Raum sauber aus. Der biologische Zustand des Materials hat sich dadurch aber nicht verändert. Wischwasser verteilt einen Teil der Rückstände zusätzlich in Bereiche, die vorher nicht betroffen waren. Auch der Geruch sitzt nicht in der Luft, sondern in dem Material, das ihn hält. Er hört erst auf, wenn diese Quelle heraus ist. Deshalb entfernen wir belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Er richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ab. Danach kommt die Besichtigung. Bei einer Wohnungsauflösung klären wir dabei auch, was mit dem Inhalt geschieht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken sichern wir und geben sie an die Berechtigten weiter. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Sie bekommen von uns eine Rechnung, in der die einzelnen Posten aufgeschlüsselt sind, dazu eine Dokumentation der Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Was daraus folgt, entscheidet die Versicherung.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht und was bekannt ist. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
