Tatortreinigung beginnt nicht mit dem ersten Handgriff, sondern mit der Freigabe der Räume. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft dort noch arbeiten, bleibt alles unverändert. Erst danach übernehmen wir die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, falls sie ansteht, die Wohnungsauflösung. Wir fahren dafür zum Einsatzort nach Stadtilm.
Weil das Auge kein Maßstab für den biologischen Zustand einer Fläche ist. Ein Boden kann nach dem Wischen sauber aussehen und im Material trotzdem kontaminiert sein. Rückstände wandern in Fugen, unter Sockelleisten, in Holz und in den Estrich, also dorthin, wo kein Lappen hinkommt. Oberflächliches Wischen verteilt sie zusätzlich über die Fläche. Auch der Geruch hängt daran: Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material entfernt ist.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns das vorher an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Wie viel Zeit die Arbeiten brauchen, hängt vom Einzelfall ab und wird bei diesem Termin besprochen.
Entsorgt wird nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt. Was aus der Wohnung heraus soll und was bleibt, wird vorab abgestimmt. Die Einsatzfahrzeuge kommen neutral, ohne Aufdruck, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Der Anblick sagt darüber wenig. Eine Stelle kann klein und unauffällig wirken, während unter dem Belag ein größerer Bereich betroffen ist. Umgekehrt wirkt manches schwerer, als es im Aufbau tatsächlich ist. Wie weit etwas in Estrich, Fugen oder Holz gezogen ist, zeigt sich erst bei der Prüfung vor Ort.
Für ein erstes Bild genügt eine kurze Schilderung am Telefon: um welche Räume es geht und was bislang bekannt ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
