Nach einem Leichenfund hängt der weitere Verlauf davon ab, in welcher Reihenfolge die Beteiligten handeln und wer welche Entscheidung trifft. Diese Seite beschreibt den Ablauf für Wohnungen und Häuser in Stadland: von der behördlichen Freigabe über die Leichenfundortreinigung bis zur Wohnungsauflösung, wenn die Räume am Ende leer übergeben werden sollen.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort noch bearbeiten, liegt die Verfügung über die Räume dort. Erst wenn die Freigabe erteilt ist, darf jemand anderes darin arbeiten.
- Nichts selbst putzen. Der Geruch zeigt am deutlichsten, worum es geht. Nach dem Lüften scheint er fort, und Stunden später steht er wieder im Raum. Die Ursache liegt nicht in der Luft, sondern im Material: Rückstände sind in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich eingezogen. Eine Fläche kann vollkommen sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt die Rückstände über die Oberfläche, statt sie herauszuholen. Erst wenn die Quelle aus dem Material entfernt ist, bleibt der Geruch dauerhaft weg.
- Die erste Schilderung. Im Telefonat hilft alles, was bereits bekannt ist: um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll. Sinnvoll ist außerdem, wer den Auftrag erteilen wird.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vor Ort an, ohne dass dafür Kosten entstehen. Dabei lässt sich auch festlegen, dass die Arbeitszeiten Begegnungen im Haus vermeiden.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang der Arbeiten steht schriftlich fest, bevor etwas beginnt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt die vollständige Räumung des Hausrats hinzu, bis die Wohnung übergabefertig ist. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob die Tatortreinigung einzelner Räume genügt oder die Wohnung nach einem Todesfall komplett aufgelöst wird, zeigt sich bei der Besichtigung. Für den ersten Termin genügt ein kurzes Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.