Nach dem Auffinden einer verstorbenen Person liegt die Wohnung zunächst nicht in unserer Hand: erst Polizei und Bestatter, dann die Freigabe des Ortes, und erst danach beginnt die Reinigung. Diesen letzten Teil übernehmen wir in Sprendlingen, von der Leichenfundortreinigung über die Wohnung nach einem Todesfall bis zur Wohnungsauflösung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Weil das Auge hier kein verlässlicher Maßstab ist. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, denn Rückstände bleiben nicht oben liegen. Sie ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und bis in den Estrich, wo ein Wischtuch sie nicht mehr erreicht. Wer nur die Oberfläche bearbeitet, verteilt sie eher, als dass er die Kontamination beseitigt. Auch der Geruch sitzt in diesem Material, nicht in der Raumluft; er hört auf, sobald die Quelle heraus ist. Tatortreinigung heißt deshalb vor allem: feststellen, wie weit etwas eingedrungen ist, und das betroffene Material entfernen.
Vom Zustand der Räume und davon, wie viel Material betroffen ist. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Mit der Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort noch nicht freigegeben haben, wird dort nicht gearbeitet. Ist das geklärt, folgt die Besichtigung. Und wenn Hausrat aufgelöst wird, geht nichts weg, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
An den Fahrzeugen ist nichts abzulesen. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Wagen ohne Firmenbeschriftung vor, von der Straße aus ist der Anlass daran nicht erkennbar.
Was in Ihrem Fall ansteht, lässt sich am zuverlässigsten in den Räumen selbst beurteilen. Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung: was geschehen ist und in welchem Zustand die Wohnung ist.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
