Ein Einsatz nach einem Leichenfund lässt sich so anlegen, dass im Haus niemand erkennt, was gerade geschieht: Die Fahrzeuge der Einsatzteams tragen keinen Firmennamen, und die Arbeit selbst bleibt hinter der Wohnungstür. Wir übernehmen in Spiegelau die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung.
Eine gewischte Fläche sieht sauber aus, sagt damit aber nichts über ihren biologischen Zustand. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nicht von allein zurück. Ein Lappen erreicht diese Schichten nicht: Er nimmt einen Teil der Rückstände mit und verteilt den Rest über die Fläche. Wir entfernen deshalb kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand hängt vom Zustand der Räume ab, deshalb steht die Summe erst fest, wenn jemand sie gesehen hat. Die Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, und begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Der Geruch verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material beseitigt ist. Er hängt nicht in der Luft, sondern sitzt dort, wo die Rückstände eingezogen sind, und kehrt deshalb nach dem Lüften zurück. Mit der Reinigung fällt die Ursache weg, und damit auch der Geruch.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe der Räume ab und stimmen den Termin für die Besichtigung danach ab. Bei einer Wohnungsauflösung gehen wir anschließend Raum für Raum vor: Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir beiseite und übergeben sie den Berechtigten, und aus der Wohnung geht nichts hinaus, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Was in einem ersten Gespräch hilft, ist eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, in welchem Zustand die Wohnung ist und ob die Räume bereits freigegeben wurden.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
