Nach einem Leichenfund liegt der Ort zunächst bei Polizei und Staatsanwaltschaft; erst deren Freigabe macht den Weg für die Reinigung frei. Was dann ansteht, hängt vom Zustand der Räume ab: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung betreffen die belasteten Flächen, die Wohnung nach einem Todesfall alles, was darüber hinaus wieder nutzbar werden soll, bis hin zur Wohnungsauflösung.
Weil die Materialien eines Raumes aufnehmen, was auf sie trifft. Fugen saugen sich voll, unbehandeltes Holz nimmt Flüssigkeit in die Faser, der Rücken eines Teppichbodens hält sie fest und gibt sie an den Estrich weiter. Eine Fläche kann deshalb sauber aussehen und biologisch belastet sein, denn beurteilen lassen sich mit dem Auge nur die obersten Millimeter. Wischen verteilt die Rückstände zusätzlich, statt sie herauszuholen. Wir entfernen darum das Material, das aufgenommen hat, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und lässt sich erst nach einem Blick darauf beziffern. Die Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot über den festgelegten Umfang, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir deren Freigabe ab. Anschließend sehen wir uns die Wohnung in Spelle an und besprechen, was zu tun ist. Unsere Teams kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten; entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Ja, und zwar endgültig. Der Geruch entsteht nicht in der Luft, sondern an der Quelle im Material, weshalb Lüften und Überdecken nur so lange wirken, wie sie andauern. Ist die Quelle aus dem Material heraus, ist damit auch die Ursache beseitigt und der Geruch kehrt nicht zurück.
Am Telefon genügt eine knappe Schilderung: was gefunden wurde, in welchem Zustand die Wohnung ist und ob die Behörden schon dort waren.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
