Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume nicht freigegeben haben, geschieht nichts. Mit dieser Freigabe beginnt der eigentliche Ablauf: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder die vollständige Wohnungsauflösung. Diese Seite beschreibt, was in Spalt der Reihe nach passiert.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, wann die Wohnung wieder betreten werden darf. Bis dahin ist nichts zu veranlassen.
- Warum Wischen nicht hilft. Ein Haushaltsreiniger löst Staub und Fett auf glatten Flächen, dort arbeitet er zuverlässig. Rückstände nach einem Todesfall liegen jedoch tiefer: in Fugen, unter dem Bodenbelag, im Holz, im Estrich. Ein Lappen kommt dorthin nicht, er bewegt nur, was oben liegt. Ein Raum kann deshalb sauber aussehen und es biologisch nicht sein. Auch der Geruch bleibt, solange das Material bleibt, in dem seine Ursache sitzt.
- Der Anruf. Hilfreich ist eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, wie viele Räume betroffen sind, ob die Freigabe vorliegt und ob es um Reinigung, Räumung oder beides geht.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und schätzen den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir anschließend den gesamten Hausrat, Zimmer für Zimmer, bis die Wohnung leer ist. Wer Begegnungen im Haus vermeiden möchte, kann uns das sagen; die Arbeitszeiten lassen sich danach legen.
Ob es bei der Reinigung bleibt oder die Wohnung ganz geräumt wird, klärt sich beim Termin vor Ort. Vorher muss darüber niemand entscheiden.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.