Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigeben, beginnt die Arbeit an einem Fundort. Ab diesem Punkt übernehmen wir die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume leer übergeben werden sollen, die Wohnungsauflösung. Dazu kommen wir nach Sontra.
Weil der Geruch nach jedem Lüften wiederkommt, und das sagt etwas über den Zustand des Materials. Rückstände bleiben nicht oben liegen. Sie ziehen in Fugen, in Holz, unter den Belag und in den Estrich, und dort sitzt auch die Quelle des Geruchs. Was nach dem Wischen sauber aussieht, ist damit noch nicht sauber: Der biologische Zustand einer Fläche lässt sich nicht ansehen. Beim Wischen verteilt sich ein Teil der Rückstände über die Fläche, statt aus ihr heraus zu kommen. Wir entfernen deshalb das kontaminierte Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Wir sehen uns die Wohnung vorher an, diese Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt Ihnen ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten vor, und wir beginnen erst, wenn Sie dem zugestimmt haben. Bei einer Wohnungsauflösung spielt zusätzlich eine Rolle, wie viel Hausrat noch in den Räumen steht und wie die Zugänge liegen.
Das hängt vom einzelnen Objekt ab und wird bei der Besichtigung geklärt, wenn der Umfang feststeht. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Er verschwindet mit seiner Ursache. Der Geruch entsteht nicht in der Luft, sondern im Material, in das die Rückstände eingedrungen sind. Ist dieses Material heraus und die Fläche desinfiziert, ist der Geruch dauerhaft weg.
Am Telefon reicht eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt und ob die Wohnung anschließend geleert werden soll. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
