Zwischen dem Auffinden und der ersten Reinigung steht die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Vorher betreten wir die Räume nicht. Danach übernehmen wir die Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür zum Einsatzort in Sontheim an der Brenz.
Ja. Was hier zählt, ist mit dem Auge nicht zu prüfen. Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und bis in den Estrich; eine gewischte Fläche wirkt danach unauffällig, während die Kontamination darunter bestehen bleibt. Oberflächliches Wischen verteilt die Rückstände eher, als es sie entfernt. Auch der Geruch hängt nicht im Raum, er sitzt im Material, in das er gezogen ist. Wir entfernen das betroffene Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Ist die Quelle weg, verschwindet auch der Geruch dauerhaft.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb nennen wir vorab keine Zahl. Wir sehen uns vorher an, was zu tun ist; diese Besichtigung ist kostenlos. Anschließend bekommen Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Von außen lässt sich unser Einsatz nicht zuordnen. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen vor, ohne Firmenbeschriftung und ohne Hinweis auf den Anlass. Wer im Treppenhaus vorbeigeht, sieht eine Reinigung, nichts weiter.
Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns den Zugang ermöglicht. Dabeisein müssen Sie nicht. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt, auch nicht im Rahmen einer Wohnungsauflösung.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: welche Räume betroffen sind und ob der Ort freigegeben ist. Den Termin für die Besichtigung klären wir im selben Gespräch.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
