Nach einem Leichenfund stellt sich für Angehörige zuerst die Frage, was sie anfassen dürfen und was besser liegen bleibt. Die Antwort fällt nüchtern aus: eigenes Putzen hilft an den betroffenen Stellen nicht, weil das Problem unter der Oberfläche liegt. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Sonnenbühl.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, beginnt keine Reinigung. Erst wenn die Räume freigegeben sind, kann ein Auftrag erteilt werden.
- Die Räume unberührt lassen. Am Geruch lässt sich das am besten erklären. Nach dem Lüften ist er kurz fort und kommt zurück, weil seine Quelle nicht in der Luft steckt, sondern im Material. Rückstände sind in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich gezogen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, der Anblick sagt darüber nichts. Wischen verteilt dann, was in der Tiefe sitzt. Dauerhaft fort ist der Geruch, sobald das belastete Material entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Nützlich ist zu wissen, wer den Auftrag erteilt und wer Zugang zur Wohnung ermöglichen kann. Dazu die Art des Fundes, die Größe der Wohnung und ob neben der Reinigung auch eine vollständige Auflösung gewünscht ist.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand kommt und sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage dafür ist die Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir zusätzlich den gesamten Hausrat und bringen ihn zur Entsorgung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Ob im Einzelfall nur die Reinigung ansteht oder die Wohnung vollständig geräumt wird, ordnen wir bei der Besichtigung ein. Ein kurzes Telefonat genügt, um den ersten Termin abzustimmen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.