Nach einem Leichenfund entscheidet nicht die Polizei über die Reinigung. Den Auftrag erteilt, wer den Zugang zur Wohnung ermöglicht, ein Angehöriger oder der Vermieter. Wir beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben, und übernehmen dann die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die Wohnungsauflösung in Sohland a. d. Spree.
Ja. Was auf der Oberfläche liegt, ist der kleinere Teil. Rückstände ziehen in Teppich, Fugen, Holz und Estrich. Ein Raum sieht danach sauber aus, ohne es zu sein, denn der Anblick sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Wischen bewegt solche Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Bei einer Leichenfundortreinigung nehmen wir deshalb belastetes Material heraus und entsorgen es fachgerecht. Die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst an, und diese Besichtigung ist kostenlos. Danach bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten steht. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
Ja. Der Geruch stammt aus dem Material, in das die Rückstände gezogen sind. Solange diese Quelle im Raum bleibt, kommt er zurück. Ist sie entfernt, bleibt er dauerhaft weg.
Das lässt sich vorab nicht sagen, weil jeder Fall anders aussieht. Bei der Besichtigung sehen wir, was zu tun ist, und sprechen den Ablauf mit Ihnen durch. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass uns im Haus niemand begegnet.
Für einen Termin zur Besichtigung reicht eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist und wer die Wohnung aufschließen kann. Alles Weitere klären wir vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
