Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort nicht freigegeben haben, wird in den Räumen nicht gearbeitet. Mit der Freigabe beginnt unser Teil: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume geleert werden sollen, die Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Sittensen fahren wir, sobald der Auftrag erteilt ist.
Wischen erreicht die Stelle nicht, an der das Problem liegt. Nach einem Todesfall ziehen Rückstände in den Bodenbelag, in Fugen, in Holz und in den Estrich darunter. Beim Lüften verschwindet der Geruch scheinbar, und sobald die Fenster einige Stunden zu sind, ist er wieder da. Das ist der deutlichste Hinweis darauf, dass die Ursache im Material sitzt und nicht auf der Oberfläche. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Feuchtes Nachwischen verteilt die Kontamination dabei eher, als dass es sie entfernt. Wir nehmen das betroffene Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten. Ist die Quelle im Material weg, kehrt auch der Geruch nicht zurück.
Das hängt vom Zustand der Räume ab, deshalb nennen wir vorab keine Pauschale. Wir sehen uns die Wohnung kostenlos an und legen anschließend schriftlich fest, was gemacht wird und was es kostet. Gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben. Nach dem Einsatz erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Treppenhaus zu keinen Begegnungen kommt. Wer im Haus was erfährt, entscheiden Sie und nicht wir.
Anwesend sein müssen Sie nicht. Nötig ist zweierlei: jemand erteilt den Auftrag, und jemand ermöglicht uns den Zugang zur Wohnung. Auch aus größerer Entfernung lässt sich beides organisieren.
Ein kurzes Gespräch genügt, um die Lage einzuordnen. Alles Weitere klärt die Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
