Ein Telefonat reicht, damit sich alles Weitere in eine feste Reihenfolge legt: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall, wenn nötig auch die vollständige Wohnungsauflösung. Vorbereiten muss dafür niemand etwas. Am Anfang steht die Schilderung der Lage, danach ist jeder Schritt geregelt.
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So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, liegt die Entscheidung über den Zugang bei diesen Stellen. Wir betreten die Räume erst, wenn der Ort von dort freigegeben ist.
- Nichts selbst putzen. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was längst tiefer sitzt: in Fugen, unter Bodenbelägen, im Holz, im Estrich. Eine Fläche kann dabei sauber aussehen und biologisch belastet sein, dem Auge sagt der Anblick nichts über den Zustand darunter. Wischen verteilt solche Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist, wer den Auftrag erteilt und wer Zugang ermöglichen kann. Offene Punkte klären wir im Gespräch, nicht im Voraus.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Dabei zeigt sich, welcher Aufwand aus dem Zustand der Räume folgt und welche Arbeiten sinnvoll zusammengehören.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand mit der Arbeit beginnt. Wir handeln erst nach Ihrer Zustimmung. Und es wird nichts entsorgt, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung sowie eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Für Sinzing und den übrigen Landkreis Regensburg gilt derselbe Weg: Gespräch, Besichtigung, Angebot, Ausführung. Mehr als das erste Gespräch ist am Anfang nicht zu leisten.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.