Nach einem Todesfall muss niemand die Wohnung selbst in Ordnung bringen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung in Sinntal, dazu die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die vollständige Wohnungsauflösung. Wir arbeiten, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein, und der Grund liegt in der Fläche. Ein Tuch nimmt Rückstände nicht auf. Es schiebt sie weiter, in Fugen, unter Sockelleisten, in den nächsten Raum. Aus einer kleinen betroffenen Zone wird dabei eine größere. Zugleich ist ein Teil längst tiefer gewandert, in Bodenbelag, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Deshalb entfernen wir das betroffene Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen darunter. Auch der Geruch hat eine Quelle im Material. Ist sie heraus, ist er dauerhaft weg.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Wir sehen uns die Wohnung vorher an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt Ihnen ein Angebot mit dem gesamten Umfang vor, und wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab. Zwei Wohnungen sind selten vergleichbar, weder im Umfang noch in der Art der Reinigung. Bei der Besichtigung sprechen wir den Ablauf für Ihre Räume durch.
Auch das klären wir vor Ort, eine allgemeine Angabe wäre nur geraten. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den Hausrat vollständig. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir beiseite und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Der erste Schritt ist ein Gespräch. Darin schildern Angehörige oder Vermieter, was vorgefallen ist, und wir verabreden den Termin für die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
