Angehörige fragen zuerst, was jetzt mit den Räumen geschieht und ob sie selbst etwas tun müssen. Vermieter fragen nach dem Zustand der Wohnung. Beide Fragen führen zum selben Ablauf: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung sind unsere Kernarbeit, dazu kommen die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Wir fahren zum Einsatzort in Sinn, sobald der Auftrag steht.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt die Wohnung zu. Wir setzen keinen Fuß hinein, bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Bis dahin ist von Ihrer Seite nichts zu veranlassen.
- Warum Wischen nicht hilft. Haushaltsmittel lösen Fett und Schmutz von einer glatten Oberfläche, und dort endet ihre Wirkung. Rückstände ziehen in Fugen, Dielen, Teppichkleber und Estrich, wo kein Reiniger sie erreicht. Ein Boden sieht danach sauber aus und ist biologisch trotzdem belastet; ein Lappen verteilt dabei mehr, als er aufnimmt. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt im Material und geht weg, wenn wir die Quelle herausnehmen.
- Der Anruf. Nützlich ist, was Sie über die Räume wissen: welche Flächen betroffen sind, ob die Polizei beteiligt war, wie die Wohnung zugänglich ist. Für eine erste Einschätzung genügt das.
- Ansehen, was zu tun ist. Wir sehen uns die Räume an, kostenlos und ohne dass daraus ein Auftrag wird. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie niemandem im Haus begegnen; die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Was gemacht wird, steht vorab schriftlich fest. Wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material tragen wir heraus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung des Fundorts, oder wir räumen die Wohnung vollständig.
Welcher dieser Fälle vorliegt, klärt sich im Gespräch. Die Einordnung müssen Sie nicht selbst vornehmen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.