Den Auftrag erteilt die Person, die Zugang zur Wohnung hat und den Einsatz veranlassen will: Angehörige, Eigentümer oder eine Hausverwaltung. Diese Seite beschreibt, was nach einem Leichenfund in Simmern/ Hunsrück der Reihe nach geschieht. Sie gilt für die Tatortreinigung ebenso wie für die Leichenfundortreinigung, für die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und für die Wohnungsauflösung.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Fundort arbeiten, beginnt keine Reinigung. Erst nach der Freigabe wird der Raum betreten.
- Nichts selbst putzen. Fugen, Holz, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft. Rückstände liegen dann nicht mehr auf der Fläche, sondern sitzen im Material. Deshalb sagt ein sauberer Anblick nichts über den biologischen Zustand eines Bodens aus. Wischen verteilt die Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hängt daran: Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material entfernt ist.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist, was ohnehin bekannt ist: um welche Räume es geht, wie groß sie ungefähr sind, welche Böden verlegt sind und ob die Freigabe vorliegt. Ungenaue Angaben reichen für den Anfang aus.
- Besichtigung. Anschließend sieht sich jemand die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Angebot. Der Umfang der Arbeiten steht danach schriftlich fest. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung wird vollständig geräumt. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Offene Punkte lassen sich vorab am Telefon klären, auch wenn noch nichts entschieden ist. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.