Nach einem Leichenfund stellt sich für Angehörige und Eigentümer bald die Frage, was mit der Wohnung weiter geschieht, ob sie vermietet oder verkauft wird. Davor steht die Reinigung, und die läuft in einer festen Reihenfolge ab. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, Wohnungen nach einem Todesfall und auf Wunsch die Wohnungsauflösung in Simbach.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Fundort arbeiten, wird nicht gereinigt. Wir beginnen, sobald der Ort freigegeben ist.
- Die Räume unberührt lassen. Haushaltsmittel lösen Schmutz auf Oberflächen, die dicht sind. Dort endet ihre Leistung. Nach einem Leichenfund sind Rückstände in Fugen, Dielen, Teppichrücken und Estrich gezogen, und dorthin reicht kein Lappen. Er verteilt nur, was oben liegt. Eine Fläche sieht dann sauber aus und ist es biologisch nicht. Auch der Geruch sitzt in dieser Schicht und geht mit ihr weg, sobald das Material entfernt ist. Eigenes Wischen bringt Sie an dieser Stelle nicht weiter.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was Sie wissen: welcher Raum betroffen ist, wie lange die Wohnung leer stand, ob der Ort freigegeben wurde und wer den Auftrag erteilt und Zugang ermöglicht.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Dabei zeigt sich, welche Böden und Einbauten heraus müssen und welcher Aufwand daran hängt. Wer Begegnungen im Treppenhaus vermeiden möchte, kann die Arbeitszeiten entsprechend legen lassen.
- Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Ohne Ihre Zustimmung passiert nichts.
- Ausführung. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Je nach Auftrag folgt die Reinigung der Räume oder das vollständige Räumen der Wohnung.
Unsicher, ob Ihr Fall dazu passt? Eine kurze Schilderung am Telefon reicht, um das zu klären und einen Termin für die Besichtigung festzulegen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.