Nach einem Leichenfund entscheidet der Zustand des Materials über den Umfang der Arbeit, nicht der erste Blick in den Raum. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, wir kommen für Wohnungen nach einem Todesfall und wir führen Wohnungsauflösungen durch, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Wie weit die Reinigung in Siegenburg reichen muss, zeigt eine Besichtigung am Einsatzort.
Weil sie nur die Oberfläche erreicht. Rückstände sind zu diesem Zeitpunkt in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich eingezogen. Wird nur oben gewischt, verteilt sich die Kontamination auf der Fläche, statt sie zu verlassen, und im Material bleibt sie unberührt. Ein Geruch, der wiederkehrt, hat dort seine Ursache. Wir entfernen das betroffene Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Ist die Quelle heraus, bleibt der Geruch dauerhaft weg.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb wird es vorab angesehen und nicht geschätzt. Die Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, die bei einer Versicherung eingereicht werden kann.
Am Anblick nicht. Ein Raum kann trocken und geordnet wirken, während unter dem Belag oder in der Fuge etwas sitzt, das man von oben nicht sieht. Sichtbare Sauberkeit ist keine Aussage über den biologischen Zustand einer Fläche. Bei der Besichtigung wird deshalb dort nachgesehen, wo Rückstände sich sammeln.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben.
Für den ersten Schritt genügt eine kurze Schilderung dessen, was vorliegt und wie die Wohnung zugänglich ist. Alles Weitere wird bei der Besichtigung geklärt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
