Nach einem Leichenfund bleiben Rückstände zurück, die mit Haushaltsmitteln nicht erreichbar sind. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Räumung einer Wohnung nach einem Todesfall und die vollständige Wohnungsauflösung in Seubersdorf i.d.OPf. Wer wann entscheidet, steht in der Reihenfolge unten.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt die Entscheidung über den Zugang zu den Räumen bei den Ermittlern. Wir beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Bis dahin ist von Ihrer Seite nichts zu veranlassen.
- Die Räume unberührt lassen. Eine Reinigung von Hand macht aus einer begrenzten Stelle eine größere. Rückstände liegen nicht oben auf, sie ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Ein Tuch nimmt an der Oberfläche etwas ab und trägt den Rest über die Fläche weiter, mit Eimer und Schuhen bis in Räume, die vorher nicht betroffen waren. Dass eine Fläche danach sauber aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Mit ihrer Entfernung ist er dauerhaft weg.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war und ob die Wohnung gereinigt oder ganz geleert werden soll. Wer als Auftraggeber auftritt, klären wir dabei mit.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung, nicht davor.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung nehmen wir den gesamten Hausrat auf und übergeben die Räume leer. Entsorgt wird nichts, für das die Freigabe fehlt.
Ein Gespräch reicht, um den Umfang und die Zuständigkeiten zu klären. Was daraus folgt, entscheiden Sie danach.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.