Wer eine Wohnung nach einem Todesfall übernimmt, denkt zuerst an die Dinge darin: Möbel, Papiere, alles, was über Jahre zusammengekommen ist. Was aus den Räumen herausgeht und was unangetastet bleibt, wird bei der Besichtigung besprochen und steht im Angebot, bevor jemand anfängt. Diese Seite beschreibt den Ablauf von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung, für Leichenfundortreinigung, Tatortreinigung und Wohnungsauflösung in Seßlach.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Waren Polizei oder Staatsanwaltschaft im Haus, beginnt vor der Freigabe des Ortes keine Arbeit. Bis dahin bleibt die Wohnung, wie sie ist.
- Die Räume unberührt lassen. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Deshalb sagt der Anblick einer Fläche nichts darüber, in welchem biologischen Zustand sie ist: Was oben weggewischt wurde, sitzt darunter weiter im Material. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft, um welche Art von Räumen es geht, wie lange die Wohnung unbewohnt war und ob Behörden beteiligt sind. Ob am Ende eine Reinigung genügt oder der ganze Haushalt aufgelöst wird, muss dabei noch nicht entschieden sein.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand kommt zu den Räumen und sieht sich Böden, Wände und den Umfang des Hausrats an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Danach steht schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind und welche Räume dazugehören. Vor Ihrer Zustimmung beginnt nichts.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat vollständig aus der Wohnung gebracht, bis die Räume leer sind und übergeben werden können. Auf Wunsch liegen die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Für den Anfang reicht ein Gespräch, in dem Sie schildern, was vorliegt. Alles Weitere richtet sich nach dem, was in den Räumen tatsächlich zu tun ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.