Eine Wohnung lässt sich nach einem Todesfall wieder vermieten oder verkaufen. Voraussetzung ist, dass auch das Material unter der Oberfläche sauber ist. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung in Sersheim.
Wischen erfasst das, was oben liegt. Rückstände sitzen tiefer: in Fugen, im Bodenbelag, im Holz, im Estrich. Wasser und Tuch schieben sie über die Fläche, damit wird die betroffene Zone breiter statt kleiner. Nach dem Wischen sind Stellen betroffen, die es vorher nicht waren. Wie eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Bei einer Tatortreinigung wird deshalb das kontaminierte Material entfernt und fachgerecht entsorgt, die Flächen darunter werden desinfiziert. Der Geruch hört damit ebenfalls auf, denn er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material weg ist.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Vor dem Beginn sieht sich jemand die Wohnung an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach steht der Umfang in einem Angebot, und wir arbeiten erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Sie bleiben bei der Familie. Papiere, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden bei der Wohnungsauflösung gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Der übrige Hausrat wird geräumt und fachgerecht entsorgt. So wird die Wohnung leer und sauber übergeben.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Ein Schlüssel und eine Absprache reichen aus. Wer weit weg wohnt, klärt das Übrige am Telefon.
Gearbeitet wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung: welche Räume betroffen sind und wer den Zugang hat.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
