Viele Angehörige fragen als Erstes, ob das ganze Haus mitbekommt, was in der Wohnung geschehen ist. Die Arbeit läuft ruhig ab, ohne Aufsehen im Treppenhaus. Wir reinigen Fundorte, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf, in Selters wie in den umliegenden Orten. Der Weg dorthin ist immer der gleiche.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Die behördliche Freigabe. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Steht die Freigabe noch aus, lässt sich der Termin trotzdem schon vorbereiten.
- Nichts selbst putzen. Ein Bodenbelag ist keine dichte Haut. Rückstände laufen an Fugen und Kanten nach unten, sammeln sich unter Laminat, Dielen oder Teppich, gehen in den Kleber und von dort in den Estrich. Sichtbare Sauberkeit sagt deshalb nichts darüber, wie es unter dem Belag aussieht. Wer mit Eimer und Reiniger darüber geht, verteilt die Rückstände auf der Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hat seine Ursache in diesen Schichten und verliert sich dauerhaft, sobald das betroffene Material heraus ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Sie schildern, was passiert ist, welche Räume betroffen sind und welche Böden dort liegen. Mehr braucht es nicht, um den nächsten Schritt zu planen.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und beurteilen den Aufwand. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten den Umfang der Arbeiten schriftlich, bevor jemand anfängt. Was es kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird im Gespräch geklärt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Am Ende bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob es bei der Reinigung bleibt oder die Wohnung anschließend ganz aufgelöst wird, entscheidet sich beim Termin vor Ort. Bis zum Angebot ist nichts festgelegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.