Ein Vermieter will wissen, wer den Auftrag erteilt und wie der Zugang geregelt wird. Angehörige fragen zuerst, ob sie die Räume überhaupt betreten müssen. Beides gehört zusammen: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung übernehmen wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben, ebenso Wohnungen nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Seeland.
Nein, und der Geruch zeigt am deutlichsten, warum. Nach dem Lüften ist er kurz fort und steht wenig später erneut im Raum. Die Ursache liegt nicht in der Luft, sondern im Material: Rückstände sind durch den Bodenbelag gelaufen, sitzen in Fugen, in Holz und im Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, das eine sagt über das andere nichts. Wischen von oben verteilt die Kontamination zusätzlich. Verschwunden ist der Geruch erst, wenn seine Quelle im Material weg ist. Deshalb entfernen wir belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich danach, wie stark die Räume betroffen sind, und das sieht man ihnen von außen nicht an. Deshalb schaut sich jemand die Wohnung vorher kostenlos an. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Die Rechnung ist aufgeschlüsselt, dazu erhalten Sie eine Dokumentation des Einsatzes, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das entscheidet der Einzelfall, und geklärt wird es bei der Besichtigung. Wie viel Bodenbelag oder Estrich heraus muss, zeigt sich erst, wenn jemand die Flächen gesehen hat.
Auch das hängt vom Umfang ab und steht nach der Besichtigung fest, nicht vorher. Bei einer Wohnungsauflösung gehört zum Umfang, dass Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten ausgehändigt werden.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung dessen, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Den Rest klärt der Besichtigungstermin.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
