Die Arbeit findet innerhalb der Wohnung statt und läuft ohne Aufsehen ab, sodass im Haus kaum etwas davon zu bemerken ist. In Schweitenkirchen übernehmen wir Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, ebenso die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil sich am Anblick eines Raumes nicht ablesen lässt, wie weit die Rückstände gegangen sind. Sie ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und bis in den Estrich, und von oben bleibt das unauffällig. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Wischen an der Oberfläche verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie entfernt. Was herausgenommen und welche Flächen desinfiziert werden müssen, beurteilen wir bei der Besichtigung. Auch der Geruch verliert sich dauerhaft erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
Der Aufwand hängt vom Zustand der Räume ab und lässt sich beurteilen, sobald jemand die Wohnung gesehen hat. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach steht der Umfang in einem Angebot, und gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung sowie eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Dieser Teil gehört zur Arbeit, weil sich Papiere und Wertsachen an Stellen finden, die von außen niemand vermutet.
Klarheit bringt die Besichtigung, denn das Aussehen einer Fläche und ihr biologischer Zustand sind zwei verschiedene Dinge. Bei solchen Einsätzen gehen wir von einer Belastung aus und arbeiten nach der Biostoffverordnung: kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert.
Für ein erstes Gespräch reicht eine knappe Schilderung, um welche Räume es geht und wer den Auftrag erteilt und Zugang ermöglichen kann. Alles Weitere ergibt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
